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   BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74   

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https://dejure.org/1977,1180
BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74 (https://dejure.org/1977,1180)
BGH, Entscheidung vom 21.04.1977 - X ZB 24/74 (https://dejure.org/1977,1180)
BGH, Entscheidung vom 21. April 1977 - X ZB 24/74 (https://dejure.org/1977,1180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1636
  • MDR 1977, 750
  • GRUR 1977, 657
  • DB 1977, 1786
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Zwar begründe, wie sich aus den Ausführungen des beschließenden Senats in seiner Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22) entnehmen lasse, die durch die Erfindung vermittelte Möglichkeit, erstmals eine elektronische Datenverarbeitungsanlage beim Straken einzusetzen, für sich allein noch nicht die Patentierbarkeit des Rechenprogramms, solange nicht dadurch eine neuartige Benutzung (neue Brauchbarkeit) der Anlage gelehrt werde.

    a) Wie der Senat in der bereits angeführten Entscheidung "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22) dargelegt hat, können bloße Rechenregeln, zu denen Algorithmen der hier in Rede stehenden Art regelmäßig zu zählen sind, keinen Patentschutz erlangen, da sie zu ihrer Anwendung ihrem Wesen nach auch dann nicht den Einsatz technischer Mittel, das heißt vom menschlichen Geist beherrschbarer Naturkräfte, voraussetzen, wenn sie in einer Sprache abgefaßt sind, die bereits auf den Einsatz einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage gerichtet ist.

  • BGH, 23.11.1965 - Ia ZB 210/63

    Dem Patentschutz zugängliches "bestimmtes" Verfahren zur Herstellung von

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Suppenrezept" (GRUR 1966, 249) und "Garagentor" (GRUR 1967, 590) ausgeführt hat, steht der Anerkennung eines Erfindungsgegen standes als eines technischen nicht entgegen, daß der Nutzeffekt der Erfindung auf nichttechnischem Gebiet liegt.
  • BGH, 18.05.1967 - Ia ZR 37/65

    Nichtigerklärung eines Patents mangels Patentfähigkeit - Mangelnder technischer

    Auszug aus BGH, 21.04.1977 - X ZB 24/74
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Suppenrezept" (GRUR 1966, 249) und "Garagentor" (GRUR 1967, 590) ausgeführt hat, steht der Anerkennung eines Erfindungsgegen standes als eines technischen nicht entgegen, daß der Nutzeffekt der Erfindung auf nichttechnischem Gebiet liegt.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Er hat eine Lehre zum technischen Handeln in einer Anweisung zum planmäßigen Handeln unter Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs gesehen, und dies bei bloßen Rechen- und Organisationsregeln unabhängig von ihrer sprachlichen Einkleidung verneint (BGHZ 67, 22, 27 - Dispositionsprogramm; BGH GRUR 1977, 657, 658 - Straken; GRUR 1978, 102f. - Prüfverfahren; GRUR 1980, 849f. - Antiblockiersystem; BGHZ 78, 98f. - Walzstabteilung; GRUR 1986, 531, 533 - Flugkostenminimierung).

    Er hat dies in der Entscheidung "Straken" (GRUR 1977, 657, 658) näher erläutert: Die Formulierung ziele allein darauf ab, den Weg zu einer Patentierung einer neuen, erfinderischen Brauchbarkeit einer in ihren Elementen und ihrem Aufbau bekannten Datenverarbeitungsanlage offen zu halten, falls sich eine solche aus der Angabe des Rechenprogramms herleiten lassen sollte.

  • OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95

    Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines

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  • BGH, 14.02.1978 - X ZB 3/76

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen

    Bei der Erörterung der Frage, ob das entscheidende Merkmal technischer oder untechnischer Art ist, ist das Bundespatentgericht von den Grundsätzen, die der beschließende Senat in seinen Entscheidungen "Dispositionsprogramm" (BGHZ 67, 22), "Straken" (GRUR 1977, 657) und "Prüfverfahren" (NJW 1977, 1635 [BGH 07.06.1977 - X ZB 20/74] ) aufgestellt hat, nicht abgewichen.
  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des

    Umgekehrt wird eine technische, auf den Einsatz beherrschbarer Naturkräfte gerichtete Regel nicht dadurch ihres technischen Charakters entkleidet, daß sie ihre sprachliche Darstellung in einer äußerlich von technischen Merkmalen freien Ausdrucksweise findet (Beschluß des Senats vom 21. April 1977 - X ZB 24/74 - Straken -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BPatG, 12.06.1978 - 9 W (pat) 78/75
    Bremsregeln für Antiblockiersysteme bei Fahrzeugbremsen, die zwar mit technischen Merkmalen verknüpft sind, ihrem Kern nach jedoch eine Denkanweisung darstellen, sind nicht patentierbar, selbst wenn es sich dabei nicht um einen Algorithmus im eigentlichen Sinn handelt, diesem jedoch wesensverwandt sind (Fortbildung BGH, 1976-06-22, X ZB 23/74, BlPMZ 1977, 20, Dispositionsprogramm; Fortbildung BGH, 1977-04-21, X ZB 24/74, BlPMZ 1977, 276, Straken; Fortbildung BGH, 1977-06-07, X ZB 20/74, BlPMZ 1977, 341, Prüfverfahren; Fortbildung BGH, 1978-02-14, X ZB 3/76, BlPMZ 1978, 349, Fehlerortung).
  • OVG Hamburg, 01.08.1988 - Bf VI 60/87
    Denn diese Entscheidung ist -- ebenso wie weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Patentfähigkeit von Computerprogrammen (vgl. Beschluß vom 21.4.1977, DB 1977 S. 1786 = GRUR 1977 S. 657; Beschluß vom 13.5.1980, GRUR 1980 S. 849; Beschluß vom 16.9.1980, DB 1981 S. 89 = GRUR 1981 S. 39; Urteil vom 11.3.1986, GRUR 1986 S. 531) -- noch zu der vor dem 1.1.1978 geltenden Fassung des Patentgesetzes ergangen; neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs liegen -- soweit ersichtlich -- noch nicht vor.
  • BPatG, 18.07.1979 - 9 W (pat) 40/78
    (Im Anschluß an RG BlPMZ 1907, 107 - Sprengkammer; BGH GRUR 1977, 657 - Straken.).
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